Eine Vielzahl an Kommunen in Rheinland-Pfalz können über das Regionale Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz einen Antrag zur Installation von Stromspeichern in Gebäuden von Einrichtungen nicht wirtschaftlicher Betätigung stellen.
Die antragsberechtigten Kommunen können Ihre Förderanträge bis zum 31. August 2025 stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.