Erneuerbare-Energien-Anlagen - Datenquellen und Methodik
Um den Ausbau der Erneuerbare-Energien-Anlagen darzustellen nutzt der Energieatlas Rheinland-Pfalz die Daten aus den Raumordnungskatastern der oberen Landesplanungsbehörden (SGD Nord, SGD Süd), da diese dort standortgenau erfasst werden.
Entsprechend des §21 Landesplanungsgesetzes führen die oberen Landesplanungsbehörden die Raumordnungskataster im Rahmen der Raumbeobachtung. Es stellt alle raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Festsetzungen dar, die für die Aufgaben und Entscheidungen der Landesplanungsbehörden von Bedeutung sind. Raumbedeutsam sind dabei Vorhaben wie zum Beispiel größere Windkraftanlagen oder Freiflächenanlagen, durch die die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird.
Bei den Meldungen der oberen Landesplanungsbehörden werden die Anlagen nach folgenden Planständen unterschieden: am Netz befindlich, genehmigt, beantragt, geplant bzw. rückgebaut. Im Energieatlas Rheinland-Pfalz werden jedoch nur konkrete Projekte, d.h. am Netz befindliche und genehmigte Anlagen, veröffentlicht.
Zu beachten ist, dass die dargestellten Einzelanlagen nicht mit der Statistik der stromeinspeisenden Anlagen bezüglich Anzahl und Leistung übereinstimmen, da dort auch nicht-raumbedeutsame Anlagen wie u.a. Photovoltaik-Anlagen im Gebäudebereich, Klär- und Deponiegasanlagen oder auch kleinere Wasserkraftanlagen erfasst werden. Diese zumeist kleineren Anlagen lassen sich im Energieatlas aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht einzeln abbilden.
Bei der Zuordnung der Anlagen zu den Verwaltungseinheiten gibt es bei den Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen eine weitere Besonderheit zu beachten. Aufgrund der großen Flächeninanspruchnahme kommt es auch zu grenzüberschreitenden Anlagen über mehrere Gemarkungen. In der Kartendarstellung wird die Anlage deshalb für jede der betreffenden Gemeinden abgebildet, so dass sie zwar in der Gesamtansicht aufgrund der identischen Verortung nur einmal zu sehen ist, bei Clusterbildung jedoch mehrfach (je nach Anzahl der Gemarkungen, über die sie sich erstreckt) gezählt wird.
Die Einteilung in Leistungsklassen erfolgt für alle Anlagen gleich, orientiert sich jedoch vor allem an Nennleistungen für Windkraftanlagen:
- Kleine Anlagen < 1.500 kW
- Mittlere Anlagen 1.500 - 2.999 kW
- Große Anlagen ≥ 3.000 kW
Daten Einzelanlagen
Quelle: Ministerium des Innern und für Sport
Stand: 30. Juni 2020
Nächste Aktualisierung: voraussichtlich 03/2021