Seit dem 17.3.2016 besteht gemäß §5 der Ladesäulenverordnung für alle öffentlich zugänglichen Ladesäulen mit einer Leistung > 3,6 kW die Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur.
Schnellladesäulen müssen auch im Bestand nachgemeldet werden, Normalladesäulen dagegen nur freiwillig.
Normalladepunkte sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung von höchstens 22 kW, ein Schnellladepunkt hat eine Ladeleistung von mehr als 22 kW.
Daten Ladeinfrastruktur
Quelle: Bundesnetzagentur
Datenstand: 01. März 2024
Nächste Aktualisierung: vorauss. 4. Quartal 2024