Von den insgesamt 170 antragsberechtigten Verbandsgemeinden, kreis- und verbandsfreien Städten und verbandsfreien Gemeinden in Rheinland-Pfalz sind damit mehr als 120 betroffen. Dabei handelt es sich sowohl um Kommunen, die bereits einen Antrag auf Förderung für die Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie gestellt, aber noch keine Bewilligung erhalten haben, als auch um Kommunen, die noch in diesem Jahr einen Antrag stellen wollen.
Aufgrund der Haushaltssperre werden aktuell keine Förderanträge bewilligt. Eine Antragstellung kann dennoch sinnvoll sein, da Anträge weiterhin bis zur Bewilligung bearbeitet werden.
11 Prozent der Kommunen haben bereits die Bewilligung der Fördermittel erhalten. Während bei 10 Prozent ein Auschlusskriterium vorliegt und bei weiteren 7 Prozent entweder kein Antrag geplant war oder keine Angaben vorlagen.
Quelle: Energieagentur Rheinland-Pfalz, Eigene Erhebung 2023, Stand: November 2023