Der kommunale Wärmeplan
Für 170 Kommunen in Rheinland-Pfalz ist die Erstellung eines Wärmeplans kommunale Pflichtaufgabe. Aktuell haben laut Förderkatalog des Bundes* bisher 107 rheinland-pfälzische Kommunen eine Bewilligung zur Förderung der Kommunalen Wärmeplanung nach Kommunalrichtlinie erhalten.
Kommunen, die keine geförderte Kommunale Wärmeplanung nach Kommunalrichtlinie beantragt oder erhalten haben, erstellen den kommunalen Wärmeplan nach Landesgesetz AGWPG.
Basis der kommunalen Wärmeplanung sind die Erfassung der Wärmebedarfe und möglicher Energiequellen im Rahmen einer Bestands- und Potenzialanalyse, um daraus Zielszenarien sowie Umsetzungsstrategien abzuleiten und einen Wärmeplan erstellen zu können.
Mit den Karten im Energieatlas zu Wärmebedarfen und Wärmenetzen erhalten alle Kommunen in Rheinland-Pfalz eine Übersicht über die regionale Verteilung der Wärmebedarfe. Diese Informationen unterstützen bei der Erstellung eines Wärmeplans. Sind die Wärmebedarfe bekannt, können entsprechende Priorisierung vorgenommen werden und passende Maßnahmen ergriffen werden. Diese wirken sich z.B. auf die Reduktion der Wärmebedarfe und die Reduktion des fossilen Energieverbrauchs aus.
* Stand 19.12.2024