Anlass und Ziele
Auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Speicher wird – wie gegenwärtig deutschlandweit beobachtbar – der zügige Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien angestrebt. Insbesondere aufgrund topographischer Gegebenheiten und der Einschränkungen durch die US-Airbase Spangdahlem wird es nicht jeder Gemeinde in gleichem Umfang möglich sein, die dafür notwendigen Flächen auszuweisen. Der Solidarpakt soll einen möglichst fairen und gerechten Interessenausgleich unter den Gemeinden schaffen und die Akzeptanz der Bevölkerung von Erneuerbaren Energien Anlagen erhöhen.
Projektbeschreibung
Für den gemeinsamen und zügigen Ausbau von Erneuerbaren Energien in der VG Speicher wurde die Aufstellung eines Flächennutzungsplan-Teilbereich Windenergie und die Erstellung einer Konzeption für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen durch den VG-Rat beschlossen. Ziel für die Erzeugung regenerativer Energien ist es, eine umfassende Akzeptanz unter den Gemeinden und ihren Bürgern und Bürgerinnen zu erreichen, sowie eine ausgewogene Verteilung der durch Ausweisung von Flächen für Erneuerbare Energien erzielten Erträge anzustreben.
In dem Bewusstsein, dass Nachhaltigkeit ein kommunales Kulturgut darstellt, sollte der Solidarpakt daher als ein Angebot an alle verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden zum freiwilligen Beitritt verstanden werden, mit dem Ziel, den Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken und dessen Anforderungen gerecht zu werden.
Da nicht alle Gemeinden in der Lage sein werden, die für den Ausbau der Erneuerbaren Energien notwendigen Flächen auszuweisen, wurde deshalb für den fairen und gerechten Interessenausgleich zwischen den verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden ein Solidarpakt zwischen acht der angehörigen Gemeinden geschlossen.
Mit dem Tenor des VG-Ratsbeschlusses hat der zu dieser Zeit amtierende Bürgermeister mit Unterstützung seiner Mitarbeiter ein Konzept und die vertragliche Grundlage erarbeitet, wie eine „Win-win-Situation“ innerhalb der Gemeinden bewirkt werden könnte. Sodann wurde in den Gemeinderäten für die Mitwirkung am Solidarpakt geworben. Im Frühjahr 2022 haben alle bis auf eine Gemeinde ihren Beitritt beschlossen und werden in der Zukunft an den Erträgen partizipieren.
Wenn auch der Solidarpakt mit der ebenfalls vom Verbandsgemeinderat beschlossenen bauplanungsrechtlich relevanten Photovoltaik-Freiflächenkonzeption korrespondiert, sollen alle regenerativen Erzeugungsmöglichkeiten und die dabei durch die Gemeinden erzielten Erträge in den Solidarpakt einbezogen werden. Dabei soll mit Hilfe der Festlegung von Ausschlusskriterien der weitere Ausbau der Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einem definierten Rahmen gesteuert und die Umsetzung von Projekten an geeigneten Standorten ermöglicht werden.
Ausblick
Gegenwärtig befinden sich alle baulichen Anlagen, die auf der PV-Freiflächenkonzeption gründen, noch in der Planung bzw. im Bau. Sobald die Gemeinden - aufgrund weiterer Verträge - Erlöse aus dieser Energieerzeugung generieren, fließen diese erstmals in einen Topf, um anschließend eine Verteilung vornehmen zu können.