Anlass und Ziele
Der Solidarpakt soll für einen Ausgleich und mehr Gerechtigkeit zwischen den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kastellaun sorgen. Ziel war es die Gemeinden, die keine Einnahmen durch Erneuerbare Energien generieren durch eine Solidargemeinschaft, zu unterstützen.
Projektbeschreibung
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe im Kastellauner Rathaus wurden die Regularien für den Solidarpakt erarbeitet. Diese wurden im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung im Frühjahr 2022 vorgestellt. Es wurde sich auf folgende Rahmenbedingungen geeinigt:
- Gemeinden, die unter 25.000 € an Einnahmen aus Erneuerbaren Energien haben, müssen nicht in den Solidarpakt einzahlen (sog. Schwellenwert)
- Gemeinden die keine Einnahmen aus Erneuerbaren Energien haben, erhalten aus dem Solidarpakt einen Sockelbetrag von 10.000 €
- Gemeinden, die über 25.000 € an Einnahmen aus Erneuerbaren Energien im Jahr erzielen, zahlen 3 Prozent ihrer Einnahmen in die gemeinsame Kasse
- Nach Abzug des Sockelbetrags aus der Verteilermasse, wird die verbleibende Verteilermasse einwohnerabhängig auf die Gemeinden verteilt, die unter dem Schwellenwert von 25.000 € liegen
Mit den Rahmenbedingungen soll sichergestellt werden, dass der Solidarpakt für jede einzahlende Gemeinde finanzierbar bleibt und jede Gemeinde, die keine bzw. wenige Einnahmen aus Erneuerbaren Energien erzielt, in einem gewissen Maß vom Solidarpakt profitiert. Auf dieser Basis haben sich 17 Gemeinden der VG Kastellaun in einem Solidarpakt zusammengeschlossen.
Am Solidarpakt sind die beiden Gemeinden Hollnich und Korweiler beteiligt, welche aufgrund ihrer kleinen Gemarkungsflächen keine Erneuerbaren Energien Anlagen errichten können, da die vorgeschriebenen Abstände der Windkraftanlagen zum Siedlungsgebiet nicht eingehalten werden können.
Die Gemeinde Michelbach beteiligt sich zwar nicht am Solidarpakt, möchte aber den Anteil, welcher der Gemeinde Korweiler zugutegekommen wäre, direkt an die Gemeinde Korweiler übergeben.
Der Solidarpakt ist zunächst auf eine Erprobungszeit von zwei Jahren bis zum 31.12.2024 befristet.