Anlass und Ziele
Anlass der Maßnahme ist die Einsparung von Strom und dadurch die Vermeidung von etwa 36 t Treibhausgasen pro Jahr. Die Straßenbeleuchtung in den Ortsgemeinden Braunweiler und Münchwald stellt bei den kommunalen Aufwendungen für Energiekosten einen erheblichen Kostenfaktor dar. Aus diesem Grund wurde die Beleuchtungsanlage auf mögliche Einsparpotenziale untersucht und festgestellt, dass eine Umrüstung auf energieeffiziente LED-Technik sinnvoll ist und eine wirtschaftliche Amortisationszeit gegeben ist.
Projektbeschreibung
Die Ortsgemeinden Braunweiler und Münchwald haben ihre Straßenbeleuchtungsanlagen durch energieeffiziente LED-Leuchten ausgetauscht. Dabei wurden in Münchwald 81 und in Braunweiler 72 Lichtpunkte umgerüstet.
In Abstimmung mit dem Klimaschutzmanager der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Herrn Simon Haas, konnte das Vorhaben geplant werden. Herr Haas zeigte dem Gemeinderat die wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile der Maßnahme auf und bereitete in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim den Bündelantrag der beiden Ortsgemeinden vor.
Neben den finanziellen Gesichtspunkten und damit verbundenen Einsparungen konnte auch eine deutliche Reduzierung der nächtlichen Lichtverschmutzung erzielt werden. Durch die Maßnahme wurden somit neben dem Klimaschutz auch den Anforderungen des Naturschutzes (Stichwort: Insektenfreundlichkeit) Rechnung getragen.
Gefördert wurde das Vorhaben durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz sowie durch die Klimaschutzrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Aufgrund der kleinen Siedlungsstruktur der beiden Gemeinden wurde ein gemeinsamer Bündelförderantrag gestellt. Die angegebenen Zahlen und Werte basieren daher auf den kumulierten Werten beider Ortsgemeinden.
Weitere Informationen zur Maßnahme finden Sie hier.
Empfehlungen
Nach der Antragstellung für Fördermittel ist in den jeweiligen Förderprogrammen mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten zu rechnen. Daher sollte der angestrebte Bewilligungszeitraum bereits bei Antragstellung mehrere Monate in der Zukunft liegen. Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt der Bewilligungsbescheide begonnen werden. Die jeweiligen Drittmittel sind in beiden Förderanträgen bei der Antragstellung anzugeben und genau zu beziffern.