Anlass und Ziele
Die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) möchte aus Gründen des Klimaschutzes und der Sicherung der Energieversorgung im Bereich der Energiewende aktiver werden. Hierbei sind die klimaneutrale Versorgung und die Partizipation der Bürger ein Bestandteil der Klimaschutzmaßnahmen der Verbandsgemeinde. Windkraft spielt in den zugehörigen Gemeinden schon seit Jahren eine Rolle, doch die Möglichkeiten hierbei sind durch die Einflugzone des Flughafens Hahn und mehrere Schutzgebiete begrenzt. Aufgrund dessen will die Verbandsgemeinde zukünftig mehr auf Photovoltaikanlagen setzen. Da jedoch nicht jede der 23 Kommunen über potenzielle Flächen verfügt und von diesen profitieren kann, wurde der Solidarfonds „Freiflächen-Photovoltaikanlagen und regenerative Energien“ der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) gegründet. Durch dieses Solidaritätsprojekt wird die Teilhabe aller Kommunen und der Stadt Zell (Mosel) an den Freiflächenanlagen gesichert.
Projektbeschreibung
Die Absicht einen Solidarfonds zwischen den verbandsangehörigen Gemeinden, der Stadt und der Verbandsgemeinde abzuschließen, sollte neben dem finanziellen Ausgleich auch zu einem gerechten Interessenausgleich beitragen. Durch diesen Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens 25 Jahren, wird die Entwicklung einer integrierten Planung für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) unterstützt und im Sinne einer bestmöglichen Standortfindung die finanziellen Interessen aller Gemeinden vertreten. Zusätzlich wird die Akzeptanz der Bürger für große auf das Landschaftsbild einwirkende Energieerzeugungsanlagen gesteigert.
Die gesamten Erlöse aus künftigen Freiflächen Photovoltaikanlagen und regenerativen Energien fließen zunächst der Standortgemeinde zu, welche einen Anteil von 30% in den Solidarfonds einbezahlt. Dem Fonds fließen neben den Erträgen der verpachteten Flächen auch Anteile der Einnahmen von Altanlagen die technisch modernisiert werden zu, da diese automatisch unter die Regelung des Vertrags fallen. Die Erträge des Solidarfonds werden den Gemeinden entsprechend zugeordnet und zur Finanzierung von Projekten oder zur Stabilisierung der Gemeindefinanzen verwendet.
Die Auswahl der Standorte für die Freiflächen-Photovoltaikanlagen erfolgte durch eine flächendeckende Potenzialanalyse. 18 Flächen mit einer Größenordnung von 10 bis 56 Hektar wurden bestimmt. Die rechtsverbindliche Festlegung soll durch die Verbandsgemeinde im Rahmen einer Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans durch die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsflächen erfolgen. Da es sich bei den Potenzialflächen um Bauen im Außenbereich (BauGB §35) handelt, müssen die betroffenen Gemeinden einen Bebauungsplan aufstellen. 18 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) sind hinsichtlich dessen bereits aktiv geworden. Die Flächen sollen schlussendlich selbst von den Standortgemeinden an interessierte Unternehmen vergeben werden.
Empfehlungen
Nicht an allen Standorten die bei der Potenzialanalyse gewählt wurden, werden zukünftig auch Photovoltaikanlagen entstehen. Neben Natur-, Arten- oder Landschaftsschutz ergeben sich weitere Problematiken, da es sich bei einigen Flächen um ertragsreiche Landwirtschaftsflächen oder Höhenflächen handelt. Dadurch ergeben sich bei der Planung und der Aufstellung der Bebauungspläne verschiedene Schwierigkeiten, wodurch schlussendlich nicht alle Potenzialflächen für die Bebauung zur Verfügung stehen werden. Eine bedachte, frühe und großflächige Planung ist daher zu empfehlen um Komplikationen frühzeitig zu erkennen und zukünftige Planungsvorhaben zu erleichtern.