Anlass und Ziele
Der Kreistag hat beschlossen, dass die Treibhausgasemissionen im Landkreis Cochem-Zell bis zum Jahr 2050 um 95 Prozent reduziert werden sollen. Der Einsatz von Elektrofahrzeugen im Pool der Kreisverwaltung ist ein Baustein auf dem Weg dorthin. So kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kontakt mit der Elektromobilität und werden zu Multiplikatoren. Auch die Sichtbarkeit von E-Autos im Landkreis wird erhöht.
Projektbeschreibung
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat in ihren Garagen eine Ladeinfrastruktur errichtet, welche für das Laden von sieben E-Autos ausgelegt ist. Die Besonderheit dabei ist, dass der Netzanschluss nicht verstärkt werden musste, da ein intelligentes Lastmanagementsystem genutzt wird und eine vorhandene Stromleitung reaktiviert werden konnte. Die Ladeinfrastruktur und auch die Beschaffung von vorerst drei E-Autos werden über die Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI gefördert. Wenn perspektivisch bis zu sieben E-Autos zeitgleich laden, wird die Leistung, die in der benachbarten Berufsbildenden Schule nicht abgerufen wird, auf die ladenden Fahrzeuge aufgeteilt. Da die Fahrzeuge die ganze Nacht über in den Garagen parken und nachts der Stromverbrauch in der Berufsbildenden Schule sehr gering ist, wären auch sieben Fahrzeuge morgens immer ausreichend geladen. Zudem hat eine Auswertung der Fahrtenbücher von allen elf Poolfahrzeugen gezeigt, dass die tägliche Kilometerleistung nicht erfordert, dass jeden Tag geladen werden muss oder vollständige Ladevorgänge stattfinden müssen. Durch das Projekt wird deutlich, dass nicht unbedingt ein Netzausbau nötig ist, um viele E-Autos zu laden. Auch das bevorzugte Laden in Zeiten mit hoher lokaler Ökostromproduktion, lässt sich über intelligente Technik heutzutage bereits steuern. Schon jetzt laden die drei E-Autos bilanziell 100 Prozent Ökostrom, da für alle Liegenschaften der Kreisverwaltung ein entsprechender Stromtarif gewählt wurde. In den nächsten Jahren sollen im Fuhrpark der Kreisverwaltung weitere Fahrzeuge durch E-Autos ersetzt werden. So kommen zahlreiche Nutzer in den Genuss des elektrischen Fahrens und die Sichtbarkeit von klimafreundlichen Fahrzeugen im Landkreis wird erhöht.
Durch den hohen Wirkungsgrad von Elektromotoren und die Energierückgewinnung beim Bremsen und Ausrollen, sind E-Autos sehr effizient. Zwar handelt es sich beim Nissan Leaf um ein vergleichsweise weniger sparsames Modell mit einem Verbrauch von 20kWh/100km, aber dennoch beträgt die Energieeinsparung durch die drei Fahrzeuge rund 35.000 kWh jährlich. Grundlage für die Berechnung sind ein Verbrauch der ersetzten Fahrzeuge von 6 bzw. 11 Litern Diesel je 100 km und eine jährliche Kilometerleistung von 20.000 bzw. 23.000 km.
Die Gesamtkosten des Projektes von 137.000 € setzen sich wie folgt zusammen: Die Fahrzeuge kosten jeweils rund 32.000 €, die Ladeinstallationen rund 25.000 € und die Fachplanung 15.000 €.
Bei einer Vollkostenrechnung, bezogen auf acht Jahre, 21.000 km Jahresfahrleistung und eine Installation von sieben Wallboxen, betragen die Kilometerkosten 0,25 €. Ohne Förderung würden die Vollkosten rund 0,33€/km betragen. Da die Kosten für die Installation der Ladeinfrastruktur nur einmalig anfallen, wird es beim Ersatz der E-Autos durch neue Fahrzeuge günstiger. Im Vergleich zur Kostenrückerstattung für Dienstfahrten mit den Privat-PKW der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, werden durch die drei E-Autos rechnerisch 3.150 € jährlich eingespart, unter Berücksichtigung der Installation von anteilig drei Wallboxen.
Empfehlungen
Bei der Planung des Netzanschlusses für Ladeinfrastruktur für Poolfahrzeuge sollte nicht die maximale Ladeleistung aller Fahrzeuge aufsummiert werden, wie z.B. 7x22 kW für sieben Renault Zoes, sondern es sollte bedacht werden, dass langsame Ladevorgänge in der Regel ausreichen und nicht alle Fahrzeuge zeitgleich laden müssen. So können die Kosten für den Netzanschluss oftmals erheblich reduziert werden. Dennoch sollte die Ladeinfrastruktur so ausgelegt werden, dass später zusätzliche E-Autos geladen werden können.
Bei der Ausschreibung der Beschaffung von E-Autos sollte eine WLTP-Reichweite von mindestens 300 km und als Schnelllade-Anschluss die "CCS-Buchse" in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden. Es sei denn, die Fahrzeuge werden ausschließlich in der näheren Umgebung eingesetzt.
Aus Brandschutzgründen sollte die Ladeinfrastruktur nicht in geschlossenen Tiefgaragen, sondern im Freien oder in belüfteten Garagen errichtet werden. Allerdings brennen E-Autos nicht häufiger, als herkömmliche PKW.
Eine Vollkostenrechnung kann als Argumentationshilfe für die Beschaffung von E-Autos dienen. Denn durch niedrige laufende Kosten sind E-Autos oftmals sogar günstiger, als herkömmliche PKW. Hilfreich sind hier Webseiten zum Autokostencheck und eine Auswertung der Fahrtenbücher.