Anlass und Ziele
Das Dach am Schwimmbad sollte, wie alle Dächer der Ortsgemeinde, für den Klimaschutz genutzt werden. Bei einem Gesamtverbrauch von 100.000 kWh pro Jahr, vorwiegend im Sommer, wird ein Großteil des Solarstroms direkt im Schwimmbad verbraucht. Da die Größe der Photovoltaikanlage unter der Bagatellgrenze von 10 kWp liegt fällt für den Eigenverbrauch keine EEG-Umlage an. Damit trägt das Projekt auch erheblich zur Kosteneinsparung bei.
Die PV Anlage wird ca. 9.000 kWh/a Solarstrom produzieren. Hiervon werden voraussichtlich über 70% also 6,500 kWh/a im Schwimmbad direkt verbraucht. Dies führt zu Einnahmen für Einspeisung und Einsparungen von Bezugsstrom von zusammen ca. 1350 €/a.
Projektbeschreibung
Neben der bestehenden ca. 500 m2 großen Solarabsorberanlage zur Schwimmbadheizung wurde auf dem Flachdach des Schwimmbadgebäudes eine Photovoltaikanlage mit 10 kWp installiert. Die Anlage wurde in flacher SO-NW Aufständerung errichtet. Hierdurch konnte die zur Verfügung stehende Fläche optimal genutzt werden. Der Solarstrom wird bevorzugt und ganz überwiegend direkt im Schwimmbad verbraucht, nur der Überschuss wird eingespeist.
Empfehlungen
Nicht nur öffentliche Einrichtungen mit hohem Stromverbrauch eignen sich für die Installation von PV-Anlagen. Für nahezu jede Firma als auch Eigenheimbesitzer ist eine solche Investition wirtschaftlich. Durch einen hohen Eigenverbrauchsanteil ergibt sich in der Regel eine gute Rendite.
Bei der Größe der PV Anlage und Auswahl des Betreibers sollten die EEG Regeln berücksichtigt werden. Bei PV-Anlagen, die vom Stromverbraucher selbst betrieben werden, entfällt unter der Bagatellgrenze von 10 kWp und einem Eigenverbrauchsanteil kleiner 10.000 kWh/a die EEG-Eigenverbrauchsumlage. Für größere Anlagen und höherem Eigenverbrauch wird die reduzierte EEG-Umlage fällig, z. Zt. ca. 2,3 Cent / kWh.