Anlass und Ziele
Die Entwicklung des Baugebietes stand unter dem Leitbild: „Gemeinsam planen, bauen, wohnen und leben“ und verfolgt einen partizipativen Ansatz. Bürger der Ortsgemeinde und Grundstücksinteressenten wurden bereits zu Beginn in den Planungsprozess eingebunden. Im Rahmen von Bürgerwerkstätten wurden Informationen zu diversen Planungsthemen sowie -prozessen bereitgestellt und die Meinung bzw. Wünsche und Anforderungen bei den Teilnehmern eingeholt. Mit dem Neubaugebiet wird somit ein modernes und lebendiges Quartier entstehen, das sich in die bestehende Ortsstruktur städtebaulich, sozial und ökologisch intergiert.
Projektbeschreibung
Vorüberlegungen
Ein besonderes Augenmerk des Planungsprozesses lag im Bereich der nachhaltigen Ver- und Entsorgung (Energie, Wasser, Abwasser etc.). Das Gebiet sollte ausschließlich aus lokal erzeugter Energie versorgt werden und, wenn möglich, am Standort einen Energieüberschuss erzeugen.
Umsetzung in der Bauleitplanung
Der ursprüngliche Bebauungsplan wurde 2016 zur Rechtskraft geführt. Da sich im Laufe der Zeit Änderungen bezüglich der angedachten Nutzungen ergeben haben und eine nachhaltige Energieversorgung neu geregelt werden sollte, wurde die Planung durch das 1. Änderungsverfahren an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Der Bebauungsplan „Gensingen – gemeinsam planen, bauen, wohnen und leben“ 1. Änderung ist im Oktober 2022 rechtskräftig geworden.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wurden nicht alle ursprünglichen Planungsansätze im Bebauungsplan bis zur Umsetzung verfolgt, aber folgende aus Sicht des Klimaschutzes relevanten Punkte wurden in den textlichen Festsetzungen fixiert:
- Gemeinschaftsanlage für Stellplätze mit Nutzung der Sonnenenergie (Solarcarports) – erweitert durch Batterieeinspeisung und Einbindung in adaptive Straßenbeleuchtung
- kombinierte Fuß- und Radwege
- Verpflichtung des Anschlusses an das kalte Nahwärmenetz
- Optimierung der Dachflächen zur Solarnutzung
- Jede geeignete Dachfläche soll für Solarpaneelen genutzt werden
- Ein Raum pro Gebäude für eine Wärmepumpe
- Die Nutzung fossiler Energieträger ist im gesamten Plangebiet unzulässig
- Nicht überbaubare Grundstücksflächen: Nutzung versickerungsfähiger Materialien - Beton- und Asphaltflächen sind unzulässig
- Nutzung versickerungsfähiger Bodenbeläge
- Verbot von Schottergärten
- Anlage von naturnahen Regenrückhaltemulden
- Umfangreiche Pflanzmaßnahmen (auf öffentlichen und privaten Grundstücken) und Maßnahmen zur Extensivierung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche