Anlass und Ziele
Beitrag der Windenergie, um das Bundesziel „Senkung der CO2-Emissionen bis 2020 um 40%“ umsetzen zu können.
Projektbeschreibung
Der Rat der Verbandsgemeinde Wallmerod hat am 01. Juli 2010 das Aktionsprogramm „Energie 2020“ beschlossen u.a. mit dem Ziel, „den Einsatz regenerativer Energien zu verstärken“. Im Zuge der Umsetzung der Energiewende insbesondere nach den Beschlüssen auf Bundes- und Landesebene im Jahr 2011 ist nunmehr verstärkt auch die Nutzung der Windenergie im Fokus.. Die Energiegewinnung von Windkraftanlagen wird sowohl bundes- als auch landespolitisch gefördert und ist nach dem Baugesetzbuch privilegiert. Die Zielsetzungen, die eine Senkung der CO2-Emissionen bis 2020 um 40% vorsehen, sollen umgesetzt werden.
Um zu einem fairen und gerechten Interessenausgleich der Ortsgemeinden untereinander beizutragen, bekennen sich die Verbandsgemeinde Wallmerod und die verbandsangehörigen Ortsgemeinden zum Aktions- und Finanzverbund „Windenergie“ (AUFWIND nutzen!). Sinn der Regelung ist es, aufgrund der gemarkungsübergreifenden Wirkung der Windkraftanlagen neben den direkt betroffenen Standortgemeinden auch die sonstigen verbandsangehörigen Ortsgemeinden, auf deren Gemarkungen keine Windkraftanlagen errichtet werden können, an den Einnahmen aus der Windenergienutzung angemessen zu beteiligen.
Die Einnahmen und Aufwendung der Ortsgemeinden sind mit der Vertragsunterzeichung aller 22 Bürgermeister am 27. April 2012 nunmehr vertraglich geregelt und sollen gerecht verteilt werden. Den Ortsgemeinden verbleiben die Einnahmen aus Entschädigung, insbesondere für Grunddienstbarkeiten, Wege- und Leistungsrechte sowie Abgaben und Steuern. Von den Pachteinnahmen für Windkraftstandorte bringt die anspruchsberechtigte Ortsgemeinde 40 Prozent in die Verteilung ein. Von dieser Verteilungsmasse werden 50 Prozent zu gleichen Teilen an alle Ortsgemeinden ausgezahlt. Die anderen 50 Prozent nach der jeweiligen Einwohnerzahl im Verhältnis zur Gesamteinwohnerzahl der beteiligten Ortsgemeinden. Maßgebend ist der Hauptwohnsitz zum 30. Juni des jeweiligen Jahres. Die Verteilungsmasse wird über ein zentrales Buchungskonto bei der VG Wallmerod abgerechnet. Die Auszahlung erfolgt am 30. November eines jeden Jahres.
Im Hinblick auf die Erweiterung der bestehenden Windkraftanlagen musste die gesamte Fläche der VG Wallmerod neu durchdacht und überplant werden. Die erforderlichen sog. „Konzentrationsflächen“, auf denen derzeit Windkraftanlagen zulässig sind, wurden ermittelt sowie die Fortschreibung bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplanes durch die VG Wallmerod durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Dezember 2012 gefasst sowie Untersuchungen der Umwelt- und Naturschutzbelange in Auftrag gegeben. Im Januar 2015 wurde die Genehmigungserteilung wirksam, so dass das Verfahren damit abgeschlossen ist.
Die Pressemitteilung zur Vertragsunterzeichnung finden Sie hier.
Eine Übersicht der Maßnahmen zum Thema Windenergie der VG Wallmerod finden Sie hier.
Nähere Informationen zum „Aktionsprogramm Energie 2020“ sind im Praxisbeispiel „Aktionsprogramm Energie 2020“ nachzulesen.
Empfehlungen
Einnahmen gerecht verteilen! Erhöhung der Akzeptanz durch solidarische Umlage auf Standort-und Anliegergemeinden, so dass auch diejenigen profitieren, auf deren Gemarkung keine Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden können.