Anlass und Ziele
Die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) soll als Bündelungsstelle aller kommunalen Aktivitäten im Bereich regenerativer Energien geschaffen werden. Alle Träger der gemeinsamen AöR streben in vertrauensvoller Zusammenarbeit an, ihre zukünftigen Projekte im Bereich der Energieerzeugung, -nutzung, -speicherung, sowie des Transports, und der Vermarktung im Gebiet der Verbandsgemeinde Aar-Einrich zu realisieren. Dabei sollen insbesondere Beteiligungsmodelle, die Interessen der Bürgerschaft sowie bestehende Initiativen zur Gestaltung regenerativer Energien berücksichtigt und einbezogen werden.
Projektbeschreibung
Der Verbandsgemeinderat hat sich für die Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ausgesprochen. Der Ursprungsgedanke zur Gründung wurde am Runden Tisch „Energiewende Aar- Einrich“, bei dem Fachleute und engagierte Bürger gemeinsam an einer energetischen Zukunft für die VG arbeiten, erdacht. Im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanung für potenzielle Windkraftstandorte und der Konzeptionierung eines Steuerungsrahmens für Freiflächen-Photovoltaik, wurde für einen möglichst fairen und gerechten Interessenausgleich und für die Akzeptanz in der Bevölkerung beim Bau von Erneuerbaren Energien Anlagen ein Solidarpakt angedacht. Als Ergänzung hierzu nahm die VG die Planung einer AöR in Angriff.
In der Satzung der AöR wird geregelt, dass alle beteiligten Ortsgemeinden, die VG und die Stadt Katzenelnbogen von durch regenerative Energien erzielte Einnahmen profitieren und die unterschiedlichen Voraussetzungen zum Bau von Anlagen, wie die örtliche Topographie oder das Landschaftsbild, ausgeglichen werden. Als Vorbild diente ein Modell der VG Südeifel. Der Satzungsentwurf wurde von der Verwaltung, dem Arbeitskreis „Gründung einer Energieerzeugungsgesellschaft zur gemeinsamen Umsetzung von Energieprojekten“ und der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz erarbeitet. Der Entwurf wurde von der Kommunalaufsicht des Rhein-Lahn-Kreises geprüft und die Änderungen anschließend in die Satzung eingearbeitet.
Die Trägerkommunen übertragen der Anstalt die Aufgaben zur Planung sowie zum Bau und Betrieb von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien. Die AöR hat weiterhin die Aufgabe die Einnahmen aus regenerativen Energien zu verteilen.