Anlass und Ziele
In der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim ist Hochdorf-Assenheim die zweite Ortsgemeinde von insgesamt drei Ortsgemeinden, die Ihre Straßenbeleuchtungsanlage von der alten Quecksilberdampfbeleuchtung (zumeist) auf die neue LED-Leuchtentechnik umgerüstet hat. Mitunter hat die zuerst umgerüstete Ortsgemeinde Rödersheim-Gronau einen kleinen zusätzlichen Schub bewirkt. Es war von Anfang an politscher Wille die in die Jahre gekommene Straßenbeleuchtungsanlage auf moderne LED-Technik umzurüsten. Mal abgesehen vom grundsätzlichen Verbot der Quecksilberdampflampen, waren folgende Punkte Anlass für diese Umrüstung:
- Erhebliche Reduzierung des bisherigen Stromverbrauches um ca. 80%
- Wesentliche Verbesserung der Ausleuchtung von Straßen/Wegen/Plätzen; was insgesamt auch zu einem besseren Sicherheitsgefühl der Bürgerschaft beiträgt
- Reduzierung der Lichtverschmutzung auf private Flächen und in den Himmel
- Kumulierbare attraktive Förderung von Bund und Land
- Verringerung der Anziehung von Mücken/Motten etc. durch LED; gerade bei Grenzbebauung und unmittelbarer Nähe zur Leuchte ein Mehrwert
- Ersatzteilbeschaffung von alter Leuchtentechnik und nur punktueller Austausch gegen LED-Leuchten
Projektbeschreibung
Die Ortsgemeinde Hochdorf-Assenheim hat in ihrem 4-jährigen-Ausbauprogramm (2020 bis 2023) in 2020 beschlossen, dass flächendeckend die Straßenbeleuchtungsanlage von Quecksilberdampfbeleuchtung (HQL) auf LED-Beleuchtung umgerüstet wird. Ausgenommen von diesem Ausbau sind die bereits in den letzten Jahren umgerüsteten Straßen mit Natriumdampfhochdrucklampen (NAV – gelbliches Licht), die dann erst in späteren Jahren gegen LED ersetzt werden sollen.
Die HQL-Beleuchtung ist bereits seit Jahren ein Auslaufmodell, da Sie festgelegte europäische, ins deutsche Recht umgesetzte, Effizienzvorgaben nicht einhalten kann.
Mit dem Ausbaubeschluss wurde ein fachtechnisches Ingenieurbüro mit der Planung und Bauleitung für diese LED-Umrüstung beauftragt. Die vorhandene Dokumentation wurde nochmals geprüft und auf Stand gebracht, um dann hiermit die Beantragung für Fördermittel bei Bund (Kommunalrichtlinie) und Land (ZEIS) vornehmen zu können. Erfreulicherweise sind die beiden Förderquellen kumulierbar. Insgesamt hat die Beantragung und Genehmigung der vorgenannten Förderungen einen Zeitraum von ca. 6 Monaten in Anspruch genommen. Wir konnten beim Land einen förderrechtlich unschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erfolgreich beantragen, so dass wir die Maßnahme mit Ausschreibung/Auftrag vorangetrieben haben.
Die komplette Ausführung erfolgte im Zeitraum von November 2020 bis Oktober 2021 (Auftrag bis Abnahme). Die reine bauliche Ausführung war innerhalb von 6-8 Wochen erledigt.
Es wurden 323 neue LED-Leuchten installiert. An manchen Stellen der Straßenbeleuchtungsinfrastruktur wurden bauseits Leuchten- bzw. Maststandorte angepasst oder ergänzt, so dass insgesamt annähernd eine DIN-gerechte Beleuchtung hergestellt werden konnte.
Insgesamt haben wir aus der Bürgerschaft viel positive Resonanz für die neue Beleuchtung bekommen. Gerade weil die LED-Leuchtentechnik sehr viel bereits genannte positive Eigenschaften, insbesondere gute Lichtlenkung, vorweisen kann. Einzig bei Grenzbebauungen (unmittelbar an Leuchte) in Hauptdurchgangsstraßen (50 km/h) kommen durchaus auch mal kritische Rückmeldungen bezüglich höherer Beleuchtungsanforderung und der Nähe zur Beleuchtung.